Im Anschluss daran nahm er im Jahr 2010 den zweijährigen Lehrgang "LL.M. Internationales Wirtschaftsrecht" auf, welchem das zuvor erlangte CAS als drittes Semester anrechenbar ist. Dementsprechend deklarierte der Pflichtige in der Steuerperiode 2009 Weiterbildungskosten in der Höhe von Fr. 9'500.- für den CAS-Lehrgang und in der darauffolgenden Steuerperiode 2010 die separaten Kosten des LL.M.-Lehrgangs von Fr. 24'600.-.