A. A (nachfolgend der Pflichtige) arbeitet seit dem … als Auditor bzw. Gerichtsschreiber am Bezirksgericht B. In seiner Steuererklärung 2009 machte er als Berufsauslagen u.a. Weiterbildungskosten von Fr. 9'500.- für den Lehrgang "Certificate of Advanced Studies (CAS) Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht" der Universität Zürich geltend. Mit Veranlagungsverfügung bzw. Einschätzungsentscheid vom 12. Januar 2011 verweigerte das kantonale Steueramt diesen Abzug mit der Begründung, er sei "nicht nachgewiesen".