Denn hätte die Aktie, welche dem Zertifikat zugrunde lag, im Laufe der Laufzeit ihren Wert vollständig verloren, so wäre auch das Zertifikat wertlos geworden. Wenn aber kein Obligationenteil vorliegt, kann auch keine Verzinsung angenommen werden (vgl. Andri Mengiardi, Aktualisierung des Anhangs III zum Kreisschreiben 15 vom 7. Februar 2007 [Obligationen und derivative Finanzinstrumente] vom 11. Februar 2009, ASA 78, 139, 147, FN 26; Susan Lauber-Steinhauer/Franco Gennari, Spezialfälle im Bereich der modernen Finanzinstrumente, StR 2002, 510, 522). Die IUP- Qualifikation erweist sich daher als unzutreffend.