h) Vorliegend sollte die Emittentin für 10 Zertifikate eine Aktie des Basiswerts "Metall Zug AG" liefern, wenn dessen Kurs bzw. ein Zehntel davon bei Verfall unter das Cap-Level von Fr. 350.- fallen sollte. Somit enthielt das Produkt keine garantierte Rückzahlung. Inwiefern es sich bei dieser Sachlage um eine Obligation handeln soll, ist nicht ersichtlich. Denn hätte die Aktie, welche dem Zertifikat zugrunde lag, im Laufe der Laufzeit ihren Wert vollständig verloren, so wäre auch das Zertifikat wertlos geworden.