Zeitpunkt des Erwerbs oder zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Wert der Obligation bei Erwerb (Ziffer 3.4.1 und Anhang IV, KS Nr. 15). Die ESTV stellt im Internet ein Programm zur Verfügung, mit dessen Hilfe der steuerbare Ertrag des vorliegend streitbetroffenen Finanzprodukts berechnet werden kann (http://www.ictax.admin.ch/static/de/index.html). 2 DB.2011.170 2 ST.2011.243 -9-