Weil zudem das Zinsniveau nicht konstant bleibt, muss die rechnerische Ermittlung der Anschaffungs- und Veräusserungswerte zusätzlich modifiziert werden. Hierbei wird der Originalzinssatz für die jeweilige Emission vierteljährlich der Entwicklung auf dem Geld- und Kapitalmarkt unter Bezugnahme auf den 5-jährigen Swapsatz der fraglichen Währung angepasst. Diese sog. modifizierte Differenzbesteuerung gemäss Art. 20 Abs. 1 lit. b DBG wird technisch im BFP-System der Telekurs Finanz AG sowie im ESTV-Programm Derivate umgesetzt (vgl. Anhang IV, KS Nr. 15). Dies ergibt die einkommenssteuerlich relevante Differenz zwischen dem Wert der Obligation im Zeitpunkt der Veräusserung und jenem im