Modifizierte Differenzbesteuerung bei transparenten Produkten gemäss Ziffer 3.4.1, KS Nr. 15 (kapitalgarantierte Derivate und nicht klassische Options- und Wandelanleihen): Bei den transparenten Instrumenten ist steuerlich wiederum zwischen Anlage- und Optionsgeschäft zu unterscheiden. Die mit der Option erzielten Gewinne und Verluste stellen im Privatvermögen steuerlich nicht zu berücksichtigende Kapitalgewinne und Kapitalverluste dar (Art. 16 Abs. 3 DBG). Der Obligationenteil des transparenten kapitalgarantierten Derivates wird beim Investor nach den für Obligationen und Diskontpapiere geltenden Regeln besteuert (Ziffer 3.4.1 i.V.m. Ziffern 3.1 und 3.2, KS Nr. 15).