2 DB.2011.170 2 ST.2011.243 -8- überwiegend in Form einer Einmalentschädigung, wird der Obligationenteil nach den für transparente Instrumente geltenden Regeln bei jeder Handänderung besteuert (modifizierte Differenzbesteuerung; Ziffer 3.4.1, KS Nr. 15; Hanspeter Wohlwend/Patrik Rüthemann/Boris Hutter, Die steuerliche Behandlung von strukturierten Produkten, StR 2004, 490; Walter Jeck, Neueste Entwicklungen bei der Besteuerung moderner Finanzinstrumente, ASA 68, 177, 205).