b) Derivative Finanzinstrumente sind dadurch charakterisiert, dass ihr Wert von demjenigen eines anderen Produktes (Basiswert) abhängig ist. Als Basiswerte kommen Aktien, Obligationen, Edelmetalle, Währungen, Zinssätze, Aktienindizes usw. in Betracht (Ziffer 2.2.1, KS Nr. 15). Zudem zeichnen sie sich dadurch aus, dass die Höhe der am Ende der Laufzeit zu tilgenden Geldschuld bei Begründung des Vertragsverhältnisses noch nicht feststeht (Andri Mengiardi, Die Besteuerung der Investition in derivative Anlageprodukte ["strukturierte Produkte"] nach Schweizer Recht, 2008, S. 8 f.). Sie lassen sich in zwei klassische Arten unterteilen: