Indessen weiche die ESTV bei den Reverse Convertibles (Produkte mit Geld- oder Titellieferung) teilweise von den geschilderten Grundsätzen ab. Selbst die Reverse Convertibles ohne Kapitalschutz würden von der ESTV als Kombination aus Obligation und Option qualifiziert. Eine Besteuerung sei 2 DB.2011.170 2 ST.2011.243 -4-