Im Sinn einer Grobeinteilung könne gesagt werden, dass Obligationen zu steuerbarem Vermögensertrag, Derivate zu steuerfreiem Kapitalgewinn und kombinierte Produkte zu beidem führten. Diese Regeln habe grundsätzlich auch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) im Kreisschreiben (KS) Nr. 15 vom 7. Februar 2007 (Obligationen und derivative Finanzinstrumente als Gegenstand der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer sowie der Stempelabgaben, KS Nr. 15) beachtet. Indessen weiche die ESTV bei den Reverse Convertibles (Produkte mit Geld- oder Titellieferung) teilweise von den geschilderten Grundsätzen ab.