C. Am 25. August 2011 erhoben die Pflichtigen Beschwerde und Rekurs gegen diese Einspracheentscheide und erneuerten ihren bereits in den Einsprachen gestellten Antrag hinsichtlich der METZI-Zertifikate. Eventualiter sei der mittlere Swapsatz anzuwenden und seien die angefallenen Spesen von Fr. 5'036.35 als Gewinnungskosten zuzulassen. Zur Begründung brachten sie vor: