ge zu verzichten. In den Einspracheentscheiden vom 26. Juli 2011 hiess das kantonale Steueramt die Einsprachen teilweise gut und setzte das steuerbare Einkommen auf Fr. 474'900.- (satzbestimmend Fr. 454'600.-, direkte Bundessteuer 2009) und Fr. 456'500.- (auch satzbestimmend, Staats- und Gemeindesteuern 2009) herab. Indessen hielt es an der Besteuerung der Beträge fest, welche im Zusammenhang mit den METZI-Zertifikaten standen.