Am 6. Mai 2011 erliess der Steuerkommissär die Veranlagungsverfügung für die direkte Bundessteuer 2009 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 478'900.- (satzbestimmend Fr. 458'600.-). Am gleichen Tag erging der Einschätzungsentscheid für die Staats- und Gemeindesteuern 2009, in welchem der Steuerkommissär das steuerbare Einkommen auf Fr. 460'500.- (satzbestimmend Fr. 460'500.-) und das steuerbare Vermögen auf Fr. ….- (satzbestimmend Fr. ….-) festsetzte.