Denn gleichzeitig verkaufte der Anleger der Emittentin eine Put-Option zum Ausübungspreis von Fr. 350.-, welcher Betrag dem Cap-Level entsprach. Wenn der Kurs von einem Zehntel des Basiswerts bei Verfall (18. Dezember 2009) mindestens das Cap-Level von Fr. 350.- erreichen sollte, so werde dem Anleger dieser Betrag zurückbezahlt. Wenn der Kurs von einem Zehntel an der Aktie tiefer als die Fr. 350.- falle, so sollte dem Anleger für 10 Zertifikate eine Aktie geliefert werden. Die Put-Option sollte durch die Emittentin also nur ausgeübt werden können, wenn der Aktienkurs bzw. ein Zehntel davon bei Verfall unter dem Cap-Level liege.