Unberücksichtigt bleiben zunächst Fälle von atypischen Aufwendungen, die im Rahmen von sonst ordentlichen Unterhaltsarbeiten anfallen (so z.B. die Behebung von verdeckten Schäden anlässlich einer Renovation). Sodann nimmt ein Hauseigentümer oft verschiedene Sanierungsarbeiten gleichzeitig vor, nicht selten auch im Zusammenhang mit einer Gebäudeerweite- 2 DB.2011.169 2 ST.2011.241 - 10 -