b) Der Experte H.J. Stucki ist seit über 10 Jahren für das Steuerrekursgericht in dieser Funktion tätig. Seine Fachkunde darf daher als erstellt gelten. Auch das Verwaltungsgericht, von dem mehrere auf Expertisen von H.J. Stucki beruhende Entscheide des Steuerrekursgerichts beurteilt worden sind, hat dessen Kompetenz nie in Frage gestellt.