Zu diesem Ergebnis gelangte der Sachverständige nach umfangreichen Untersuchungen, wozu nach Durchführung eines Augenscheins insbesondere der Beizug aller Werkverträge, sämtlicher in den Rechnungen aufgeführter Unternehmer- Arbeitsrapporte sowie ein Bericht der zuständigen Amtsstelle über den Zustand der Kanalisationsleitung samt der behördlichen Bewilligung zählten. In der Bestandteil des Gutachtens bildenden Zusammenstellung listete der Experte die im Jahr 2008 vorgenommenen Arbeiten einzeln auf und nahm eine Gewichtung nach Unterhalt und Wertvermehrung vor.