ten auf Fr. 91'954.- (entsprechend 72% der gesamten Aufwendungen) zu schätzen sei; im Umfang von Fr. 35'365.- (28% des Gesamtaufwands) sei eine Wertvermehrung anzunehmen. Zu diesem Ergebnis gelangte der Sachverständige nach umfangreichen Untersuchungen, wozu nach Durchführung eines Augenscheins insbesondere der Beizug aller Werkverträge, sämtlicher in den Rechnungen aufgeführter Unternehmer- Arbeitsrapporte sowie ein Bericht der zuständigen Amtsstelle über den Zustand der Kanalisationsleitung samt der behördlichen Bewilligung zählten.