Demgemäss sei das steuerbare Einkommen 2008 sowohl bei den Staats- und Gemeindesteuern 2008 als auch bei der direkten Bundessteuer 2008 auf Fr. 248'600.- festzulegen. 2. Eventualiter seien der Einspracheentscheid Staats- und Gemeindesteuern 2008 und der Einspracheentscheid der Veranlagungsbehörde direkte Bundessteuer 2008 aufzuheben und an das kantonale Steueramt Zürich zurückzuweisen mit der Anweisung, eine gesamtheitliche Veranlagung betreffend die wertvermehrenden bzw. werterhaltenden Aufwendungen für die Aufwendungen für die Jahre 2008 und 2009 zu erlassen. 3. …"