Daraufhin reichten die Pflichtigen am 26. Februar 2011 zusätzliche Akten zu den vorgenommenen Bauarbeiten ein. In der Folge erliess das kantonale Steueramt am 10. März 2011 den Einschätzungs- und Veranlagungsentscheid, und zwar mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 270'000.- sowie mit einem steuerbaren Vermögen von Fr. ……...- (Staats- und Gemeindesteuern 2008) bzw. mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 270'000.- (direkte Bundessteuer). Als Liegenschaftenunterhalt anerkannte es für die Steuerperiode 2008 einen Betrag von Fr. 99'525.-. In den Erwägungen hielt die Steuerkommissärin fest: