1 DB.2011.143 + 144 1 ST.2011.212 + 213 - 28 - bb) Soweit sich der Pflichtige bei der Schätzung "eventualiter" allein am in Liechtenstein steuerbaren Kapital und damit am davon abgeleiteten Substanzwert der H orientieren will, widerspricht dies der besagten Wegleitung und der allgemein bekannten Tatsache, dass bei der Bewertung eines Dienstleistungsunternehmens auf Substanz- und Ertragswerte abzustellen ist, wobei der letztere Wert sogar stärker zu gewichten ist.