b) Im Veranlagungs- bzw. Einschätzungsverfahren führte der Pflichtige zur Reise im Januar 2007 aus, dass ihn seine Frau aus Repräsentationsgründen nach Oman begleitet habe. Dabei habe dort eine Besprechung mit dem Chefpilot BN stattgefunden. Dieser sei für das Flugzeug des Sultanats, eine Boeing Business Jet, verantwortlich gewesen; für das Mehrwertsteuerverfahren seien noch verschiedene nur von Captain BN erhältliche Auskünfte und Unterlagen benötigt worden. Im Auftrag der "BO" habe die AG mehrere Verfahren gegen die ESTV (Hauptabteilung MWST) durchge-