Erneut herrscht damit keinerlei Transparenz im Zusammenhang mit Leistungen aus dem Firmengeflecht des Pflichtigen, welche Haftungs- oder Schadenersatzansprüche hätten auslösen können. Unterlagen, welche belegten, dass sich der Pflichtige bzw. die AG per 2006 und 2007 mit entsprechenden Ansprüchen konfrontiert sah, wurden nicht vorgelegt.