d) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen BG vom 16. November 2007 hält fest, dass die ESTV der letzteren Gesellschaft im Zusammenhang mit zu Unrecht in vollem Umfang abgezogenen Vorsteuerbeträgen korrekterweise eine (Mehrwert-)Steuernachforderung im Betrag von rund Fr. 1 Mio. in Rechnung gestellt hat. Auch wenn dem Urteil zu entnehmen ist, dass der Pflichtige der Steuerstellvertreter sowie der Buchhalter der im Ausland domizilierten Gesellschaft war, ist damit noch nicht erklärt, wieso die AG in diesem Zusammenhang per 2006 und 2007 Rückstellungen hätte bilden oder belassen sollen. Eine diesbezügliche substanziierte Begründung hat der Pflichtige nicht abgegeben;