Zur Rückstellung betreffend das Mehrwertsteuerverfahren der BH wurde angeführt, dass per 2005 wiederum in Absprache mit dem Steueramt Fr. 900'000.- bereits aufgelöst worden seien. Die weitere Auflösung um Fr. 50'000.- per 2007 sei ebenfalls aufgrund einer Neueinschätzung des Risikos erfolgt (vgl. Auflageantwort vom 26. August 2010, auch zum Folgenden).