Auch dort wurden von der Letzteren vereinnahmte Honorare an die AH weitergeleitet (vgl. per 2007: Konto 3401 "Bruttoertrag Beratungen Std." und Gutschrift der AG an die AH betreffend Mehrwertsteuerberatung "Projekt BA, in BB"), wobei die Steuerbehörde diese Weiterleitungen nicht beanstandet hat. Mit welchen konkreten Tätigkeiten die AH im Übrigen ihre in Liechtenstein steuerbaren Erträge erwirtschaftet hat, ist nicht bekannt. Diesbezüglich aufschlussreiche Geschäftsabschlüsse der AH wurden ungeachtet der steuerbehördlichen Aufforderungen im Untersuchungsverfahren nicht vorgelegt.