Sodann liegt ein Mietvertrag vom 4./16. Januar 2006 im Recht, welchem gemäss die vorgenannte Gesellschaft der AG für Fr. 1‘076.- pro Monat ein Büro (unter)vermietet hat. Dass die AG dieses gemietete Büro ihrerseits der AH zur Verfügung stellte, ist zwar nicht durch einen schriftlichen Vertrag nachgewiesen; für das diesbezüglich behauptete Untermietverhältnis spricht aber der auf die AH lautende Festnetztelefonanschluss an der besagten Adresse (vgl. die an die AH gerichteten Telefonrechnungen der BF AG).