die liechtensteinischen Veranlagungen sind für die hiesige Steuerbehörde denn auch nicht verbindlich. Zu berücksichtigen ist sodann, dass die AH an der strasse 40 in AI tatsächlich über eine Büroinfrastruktur verfügte. Dies ergibt sich einerseits aus der Vereinbarung der AH mit der AZ vom 5. Juli 2005, gemäss welcher ihr an der strasse 40, in AI, unentgeltlich ein Büroraum zur Verfügung gestellt wurde. Sodann liegt ein Mietvertrag vom 4./16. Januar 2006 im Recht, welchem gemäss die vorgenannte Gesellschaft der AG für Fr. 1‘076.- pro Monat ein Büro (unter)vermietet hat.