aa) Nach dem bereits Gesagten handelt es bei der AH um eine seit dem 17. Oktober 2003 existierende Gesellschaft nach liechtensteinischem Recht und wird deren zivilrechtliche Existenz von der Vorinstanz nicht in Frage gestellt. Dafür, dass die Gesellschaft per 2006 und 2007 in AI auch geschäftstätig war, sprechen die eingereichten liechtensteinischen Steuerdokumente. So wurde die AH in Liechtenstein mit einem steuerbaren Ertrag von Fr. 228'266.- (2006) bzw. Fr. 670'382.- (2007) veranlagt (vgl. Steuerrechnungen der Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein).