Dies entbehre jeder Grundlage und sei willkürlich. Erneut wurde sodann darauf hingewiesen, dass die AG gemäss vorgelegtem Mietvertrag in AI ein Büro gemietet habe. Neu wurde in diesem Zusammenhang vorgebracht, dass dieses Büro der AH zur Verfügung gestellt worden sei, wobei zur Untermauerung die monatlichen, an die AH gerichteten Telefonrechnungen der BF AG eingereicht wurden. Schliesslich wurde das Vorliegen eines verpönten Methodenpluralismus hingewiesen: