In den Verträgen zwischen der AH und der AG ist von Vermittlungsprovisionen (Finderfees) sodann nirgends die Rede. Hinzu kommt, dass zahlreiche Provisionsweiterleitungen Kunden betreffen, welche auf dieser Liste gar nicht aufgeführt sind (z.B. BA, in BB; BB; AO AG, in AT; BD AG, in AT; BE AG, in AT; vgl. Gutschriften 2007 der AG an die AH).