Die diesbezüglich eingereichte "Referenzliste" mit dem Titel "Rückforderung Mehrwertsteuer für ausländische Kunden (Kundenkontakt hergestellt durch liechtensteinische Partner oder mit diesen verbundene Personen/Unternehmen)" wurde zwar durch "Vertreter der liechtensteinischen Anteilseigner" der AH bzw. durch die AL (AM), unterzeichnet, doch ist damit noch nicht erklärt, wie von dieser Kundenliste darauf geschlossen werden sollte, dass die AH Leistungen für die AG erbracht hat, welche eine Weiterleitung von mehr als 90% der vereinnahmten Provisionen rechtfertigten. In den Verträgen zwischen der AH und der AG ist von Vermittlungsprovisionen (Finderfees) sodann nirgends die Rede.