aaa) Mit blossen Ausdrucken von Halbjahreskalendern im Excel-Format, in welchen an verschiedenen Wochentagen "FL" vermerkt ist, lassen sich weder Aufenthalte des Pflichtigen am Geschäftsdomizil der AH in AI, noch dessen Aufwand für diese Gesellschaft nachweisen. Und nachdem zusätzlich vorgebracht wurde, die AG verfüge an der Adresse der AH über eine Betriebsstätte, wäre selbst bei Abstellen auf die vorgelegten Kalendereinträge unklar, in welchem Verhältnis die Anwesenheiten des Pflichtigen in Liechtenstein auf diese Betriebsstätte und die AH aufzuteilen wären.