Weil beide Parteien ihre Kundenkontakte in die AH hätten einbringen müssen, habe die abgeschlossene Vergütungsregelung auch für alle noch laufenden und nicht abgerechneten Rückerstattungsverfahren gegolten. Dieses Verfahren sei auch unter dem Aspekt gewählt worden, dass die erhaltenen Kommissionen/Findersfees in Liechtenstein zu versteuern und die entsprechenden Mehrwertsteuern abzuliefern gewesen seien. Die meisten der ausgeführten Arbeiten seien in Liechtenstein am Sitz der AH ausgeführt worden; seine dortigen Anwesenheiten würden durch entsprechende Kalendereinträge 2006 und 2007 belegt.