Demgegenüber würden Firmen aus Liechtenstein entsprechende Auskünfte aufgrund der EWR-Zugehörigkeit umfassend und ohne Zeitverzögerung erhalten. Aufgrund seiner geschäftlichen Kontakte habe er eine Anfrage betreffend die Beteiligung an einer liechtensteinischen Firma im Tätigkeitsbereich "Unternehmensberatung (inkl. Mehrwertsteuerberatung) von ausländischen Kunden, welche über Geschäftsflugzeuge verfügen" erhalten. Er habe unter der Bedingung zugestimmt, dass eine neue Firma gegründet werde, sein Name im Firmennamen vorkomme und er die Mehrheitsbeteiligung halte.