aa) Die AG habe mit verschiedenen Schweizerfirmen Verträge abgeschlossen, um in deren Aufrag die ausländischen EU-Mehrwertsteuern zurückzufordern. Weil die Schweiz nicht Mitglied des EWR sei, sei es ab dem Jahr 2000 für Schweizer Firmen immer schwieriger geworden, Auskünfte bei ausländischen Steuerbehörden einzuholen. Demgegenüber würden Firmen aus Liechtenstein entsprechende Auskünfte aufgrund der EWR-Zugehörigkeit umfassend und ohne Zeitverzögerung erhalten.