d) Nachdem der Pflichtige am 16. Dezember 2010 vom Steuerkommissär noch mündlich befragt (vgl. Prot.) und ihm daraufhin mit Mahnung vom 28. Februar 2011 nochmals Gelegenheit zur Erfüllung der noch offenen Auflagepunkte eingeräumt worden war, gab er mit Stellungnahme vom 11. März 2011 die folgenden Zusatzerklärungen ab: