bb) Weiter wurde erklärt, die meisten Mandate betreffend die Rückforderung von Mehrwertsteuern hätten auf Erfolgsbasis basiert und seien pauschal abgerechnet worden, weshalb für entsprechende Arbeiten keine Stundenlisten geführt worden seien. Die Beratungsmandate seien demgegenüber nach Stundenaufwand verrechnet worden, wobei sich die Stundenrapporte in den Buchhaltungsunterlagen fänden.