Auch diese Angabe ist wenig konkret (welche Formulare, welche Bedingungen?) und durch nichts belegt (z.B. durch ein an die AH gerichtetes Schreiben einer EU-Mehrwertsteuerbehörde als Beilage zu beschafften Unterlagen). Hinzu kommt, dass der Pflichtige als Mehrwertsteuerspezialist wohl selber über die einschlägigen "Formulare und Bedingungen" verfügt. ee) Schliesslich wird auf das Erstellen von "MWST-Listen für die Auflistung der zurückgeforderten Mehrwertsteuerbeträge (für jeden Kunden für verschiedene Länder)" verwiesen. Indes wurde keine einzige solche durch die AH erstellte Liste vorgelegt.