bb) Weiter habe die AH liechtensteinische Kunden akquiriert. Genannt werden in diesem Zusammenhang die AU, in AV, die AW, in AI, die AX AG, AI sowie die AY, in AV. Als Beweismittel reichte der Pflichtige mit Bezug auf drei dieser Gesellschaften den Mehrwertsteuerverkehr mit Liechtenstein betreffende Vollmachten dieser Gesellschaften ein, welche aber in zwei Fällen gar nicht auf ihn, sondern auf die von ihm beherrschte AE GmbH, in AC, ausgestellt sind; zu der vierten Gesellschaft wurde eine Rechnung eingereicht, welche ebenfalls die letztere Gesellschaft betrifft.