Diesen Abtretungsrechten folgend, hat die AG mit der AH jeweils pro Kunde einen Vertrag abgeschlossen (vgl. z.B. Vereinbarung Nr. 003-3 betreffend den Kunden AJ AG, in AT). In diesem wird einleitend auf den kundenspezifischen Vertrag bzw. das "Agreement" der AG betreffend die Mehrwertsteuer-Rückerstattung verwiesen. Alsdann wird angeführt, dass die AH beabsichtige, der AG bei der Erfüllung des Agreements "behilflich zu sein".