In den Verträgen ist jeweils festgehalten, dass die AG das Recht hat, das Vertragsverhältnis oder einzelne Forderungen daraus an "AA International oder andere Landesgesellschaften der Unternehmensgruppe" abzutreten; dies insbesondere, um einen notwendigen Kontakt mit ausländischen Behörden zu gewährleisten oder eine rationelle Abwicklung der Rückerstattung zu ermöglichen. Eingeräumt wurde der AG zudem das Recht, Untervertreter zu benennen und einzusetzen. Diesen Abtretungsrechten folgend, hat die AG mit der AH jeweils pro Kunde einen Vertrag abgeschlossen (vgl. z.B. Vereinbarung Nr. 003-3 betreffend den Kunden AJ AG, in AT).