wertsteuer-Rückerstattung in der Schweiz, in EU-Ländern und anderen "Ländern mit VAT" vorzunehmen (vgl. z.B. Vertrag mit der AO AG, AP AG oder Vertrag mit der AQ). Als Honorar erhält der Pflichtige für diese Dienstleistungen Provisionen im Umfang von bis zu 20% der vereinnahmten Rückerstattungen. Dass es sich hierbei um normalübliche %-Ansätze handelt, ergibt sich aus den zahlreichen Verträgen der AG sowie dem eingereichten Vertrag einer im gleichen Bereich tätigen Zuger Beratungsgesellschaft (vgl. Kundenvertrag der AR AG, in AS).