3. a) Bei der AH, welche die im Streit liegenden Gutschriften aus dem Provisionsertrag der AG erhalten hat, handelt es sich um eine juristische Person nach liechtensteinischem Gesellschaftsrecht bzw. um ein mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattetes "Treuunternehmen reg." (englisch = Trust reg.). Eine solche Gesellschaft verfügt über ein in Anteile (Treugeberrechtsanteile) zerlegtes Kapital. Die Treugeberanteile lauten auf einen bestimmten Namen. Die Anteile qualifizieren als Wertpapiere in der Form von so genannten Orderpapieren.