b) Ertragsmindernd wurden über das Erfolgskonto 3420 nun aber auch "Gutschriften" an die AH von insgesamt Fr. 646'673.- (2006) bzw. Fr. 1'365'714.- (2007) verbucht. Im Ergebnis wurden damit jahresbezogen rund 91 - 93% der erzielten Provisionen an die vom Pflichtigen beherrschte Gesellschaft in Liechtenstein weitergeleitet. Nach den allgemeinen Beweisregeln im Steuerrecht haben die Pflichtigen die geschäftsmässige Begründetheit dieser den hiesigen Gewinn schmälernden Belastungen nachzuweisen.