Schliesslich wurde beantragt, die in der Steuerperiode 2007 deklarierten Krankheitskosten (einkommensangepasst) zum Abzug zuzulassen. Zudem wurde jeweils die Zusprechung einer Parteientschädigung verlangt. Das kantonale Steueramt schloss in seiner Vernehmlassung vom 5. September 2011 auf Abweisung der Rechtsmittel. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) liess sich nicht vernehmen. Auf die Parteivorbringen wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Kammer zieht in Erwägung: