B. Die hiergegen von den Pflichtigen am 2. Mai 2011 erhobenen Einsprachen, mit welchen die Vornahme deklarationsgemässer Veranlagungen und Einschätzungen beantragt wurde, wies das kantonale Steueramt mit Entscheiden vom 5. Juli 2011 ab. C. Mit Beschwerde und Rekurs vom 5. August 2011 liessen die Pflichtigen im Hauptantrag die Festsetzung folgender Steuerfaktoren beantragen: Steuerperiode 2006 Staats- und Gemeindesteuer Direkte Bundessteuer Fr. Fr. Steuerbares Einkommen 188'900.- 188'200.-