Ausgehend von der Selbstdeklaration der Pflichtigen hob er dabei die Einkünfte des Pflichtigen aus der AG von Fr. 774'043.- auf Fr. 1'281'651.- (2006) bzw. von Fr. 100'416.- auf Fr. 1'113'130.- (2007) an. Die diesbezüglichen Aufrechnungen basierten auf der Nichtberücksichtigung der untersuchten gewinnschmälernden Rechnungspositionen (Ertragsminderungen, Rückstellungen, Privataufwand). Ins Gewicht fielen dabei insbesondere die Ertragsminderungen bzw. die Weiterleitung von Provisionen nach Liechtenstein, wozu der Steuerkommissär bemerkte, es sei nicht beweiskräftig nachgewiesen worden, dass die AH in irgendeiner Form Dienstleistungen für die AG erbracht habe.