Nach Einsicht in die erhaltenen Unterlagen erliess der Steuerkommissär am 8. November 2010 eine weitere Auflage, wobei er insbesondere die von der AG verbuchten Ertragsminderungen – enthaltend die grossmehrheitliche Weiterleitung der vereinnahmten Provisionen an die AH – untersuchte. Zudem richtete er sein Augenmerk auf Rückstellungen und Privatanteile im Geschäftsaufwand sowie auf die vermögenssteuerlich relevante Bewertung der AH. Der Pflichtige beantwortete die Auflage mit Eingabe vom 18. November 2010 bzw. – nach Mahnung der Auflage vom 28. Februar 2011 – mit weiterem Schreiben vom 11. März 2011.